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   VGH Bayern, 31.01.2017 - 11 CS 17.23   

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https://dejure.org/2017,4244
VGH Bayern, 31.01.2017 - 11 CS 17.23 (https://dejure.org/2017,4244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2017 - 11 CS 17.23 (https://dejure.org/2017,4244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 11 CS 17.23 (https://dejure.org/2017,4244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1 S. 1; Anlage 4 zur FeV Nr. 8.3
    Nachweis der Alkoholabhängigkeit im Fahrerlaubnisverfahren

  • verkehrslexikon.de

    Wer alkoholabhängig ist, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund attestierter Alkoholabhängigkeit; Verwertbarkeit von medizinischen Aussagen

  • rewis.io

    Nachweis der Alkoholabhängigkeit im Fahrerlaubnisverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholabhängigkeit; Interessenabwägung; Attest

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund attestierter Alkoholabhängigkeit; Verwertbarkeit von medizinischen Aussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne Weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne Weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VG München, 21.11.2016 - M 26 K 15.1494
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VG Augsburg, 25.08.2020 - Au 7 S 19.1962

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychische Beeinträchtigung (Korsakow Syndrom)

    Die Feststellungen hinsichtlich eines Korsakow-Syndroms reichen allein für sich schon dafür aus, um nach dem Kriterium A 5.3 N Nr. 6 der Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.1.2014 [VkBl 2014, 132] als aktueller Stand der Wissenschaft eingeführt, S. 158) davon auszugehen, dass beim Antragsteller psychiatrische Beeinträchtigungen vorliegen, die das ausreichend sichere Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen (BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23 - juris Rn. 11).
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